Cannabisgesetz (CanG)

Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert.

Gesetz 25.06.2024

Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes

Inkrafttreten: 26.06.2024

Cannabisgesetz (CanG)

Bundesrat: 14.06.2024
Bundestag, 2./3. Lesung: 06.06.2024
Bundestag, 1. Lesung: 26.05.2024
Kabinett: 17.04.2024

Cannabis im Straßenverkehr

Neuer Grenzwert:

3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum

Bei erstmaliger Überschreitung droht eine Strafzahlung von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

§

Bundestag beschließt Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wird ein THC-Grenzwert im Straßenverkehr sowie ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten eingeführt.