Inkrafttreten: 26.06.2024
Bundesrat: 14.06.2024
Bundestag, 2./3. Lesung: 06.06.2024
Bundestag, 1. Lesung: 26.05.2024
Kabinett: 17.04.2024
Neuer Grenzwert:
3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum
Bei erstmaliger Überschreitung droht eine Strafzahlung von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wird ein THC-Grenzwert im Straßenverkehr sowie ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten eingeführt.