01 Apr 2024

Jugendschutz & Prävention

Wie schon eingangs erwähnt, leistet der CSC aktive Aufklärungs- und Präventionsarbeit.
Uns ist ein verantwortungsvoller Konsum von Cannabis sowie ein zeitgemäßer und wissenschaftlich fundierter und ideologiefreier Jugend- und Verbraucherschutz besondere wichtig.
Im Interesse des allgemeinen Jugendschutzes haben Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt zu unserem Club. Wir stehen minderjährigen Personen nur für den Fall einer Suchtberatung zu Verfügung und arbeiten dabei auch eng mit kommunalem Jugendschutz und Suchtpräventionsmaßnahmen zusammen.


Zu den Maßnahmen zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes gehören insbesondere:


Prävention

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  • Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen ausschließlich an erwachsene Vereinsmitglieder und nur für den eigenen Bedarf mit strikter Alterskontrolle.
  • Begrenzung des psychoaktiv wirkenden Tetrahydrocannabinol (THC) für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren auf maximal 10 Prozent bei Weitergabe in Anbauvereinigungen sowie auf 30 g pro Monat.
  • Ausbau der Präventionsangebote durch die BZgA.
  • Ausbau der Frühinterventionsmaßnahmen für konsumierende Kinder und Jugendliche.
  • Allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen.
  • Strenge Verpackungshinweise zu gesundheitlichen Risiken sowie Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen.
  • Keine Zulassung von Anbauvereinigungen im Abstand von weniger als 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen.
  • Beschränkung des öffentlichen Konsums von Cannabis: kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren; kein Konsum in Anbauvereinigungen und in Sichtweite von Anbauvereinigungen; kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr; kein Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten. Eine Sichtweite ist bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.
  • Verpflichtende Schutzmaßnahmen beim Eigenanbau durch Erwachsene sowie durch Anbauvereinigungen, um einen Zugriff durch Kinder und Jugendliche sowie Dritter zu verhindern.
  • Strafbewehrung für den Verkauf oder die Überlassung von Cannabis an Kinder oder Jugendliche.



Beratung

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Bundesweit wurde eine einheitliche Plattform errichtet:

www.info-cannabis.de

Diese bündelt Informationen zu dem Gesetz und den vorhandenen Angeboten für Suchtprävention, Suchtberatung, Suchtbehandlung sowie zu Wirkung, Risiken und "safer-use"-Hinweisen. Gleichzeitig wird die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weiterentwickelt.

Für konsumierende Jugendliche sind niedrigschwellige Frühinterventionsangebote zur Konsumreflektion auszubauen. Außerdem sind Informations- und Präventionsangebote sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene in allen Bereichen zu stärken.


Bei Fragen zum Thema Sucht und Prävention wendet euch gerne an:

cscgruenerankerkontakt@gmail.com

Bundesgesundheitsministerium